Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 13. Januar 2024 zündete ein Kölner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 13. Januar 2024 zündete ein Kölner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.