4200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 16. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 16. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar